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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb06.02.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.02.2012)

Auf einen Blick

Text

adept consult AG, Frankfurt am
Main, Mainzer Landstr. 191, 60327 Frankfurt am Main
. Die Hauptversammlung vom 21.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2007 (Genehmigtes Kapital 2007/I) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.12.2011 um bis zu 62.500,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, bei der Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten oder bei bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Stückaktien der Gesellschaft an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen zu gewähren. Das bedingte Kapital dient zur Durchführung von bis zum 30.06.2013 begebenen Wandelschuldverschreibungen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

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