NRW URBAN Service GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-44263 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung
vom 14. August 2009 hat eine
Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Neue Firma: NRW. URBAN Service GmbH.
Neuer Unternehmensgegenstand: die Übernahme der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters an der in das Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 14580 eingetragenen LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dortmund (die "KG") sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Gesellschaften (einschließlich Schwestergesellschaften) und dem Land Nordrhein-Westfalen, einschließlich Einrichtungen, Eigenbetrieben und anderen Gesellschaften, an denen das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, des Verwaltens von Grundstücken im Treuhandvermögen sowie in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Altlastensanierung sowie verwandte Geschäfte.
Geschäftsführer:
Meiers, Franz, Aachen, *
??.??.????, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14. August 2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der
LEG Stadtentwicklung Service GmbH mit Sitz in Dortmund (
Amtsgericht Dortmund HRB 16189) verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.