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Löschung · Verschm.: Karlsberg Brauerei GmbH, Karlsberg Brauerei GmbH & Co. KG · Nicht mehr Beherrschung: Karlsberg Brauerei GmbH, Karlsberg Brauerei GmbH & Co. KG · Nicht mehr Gewinnabführung … … Hrb12.08.2013 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 09.08.2013)
Auf einen Blick
Text
Ottweiler Brauerei Ottweiler, (Saar) Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-66564 Ottweiler
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2013 mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17866) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 09.08.2013 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der vormals Karlsberg Brauerei GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 1570) am 24.02.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag -nach Formwechsel, Verschmelzung und Umfirmierung der Karlsberg Brauerei GmbH (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17866) zustehend- ist durch Verschmelzung erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ottweiler Brauerei Ottweiler (Saar) GmbH, Ottweiler.