Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH Hrb06.08.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2013)

Auf einen Blick

Text

PBV Polipol Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH,
Diepenau, Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2013 mit der Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Diepenau (Walsrode HRB 202436) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PBV Polipol Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Diepenau.