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Übernahme: Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH · Ausgliederung: Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH Hrb23.11.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.11.2012)

Auf einen Blick

Text

PFALZWERKE AG, Ludwigshafen am Ungenannte Str. ??, D-67061 Ludwigshafen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.05.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit ( Betriebsteil Netzbetrieb) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Pfalzwerke Netzgesellschaft mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein HRB 60707) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PFALZWERKE AG, Ludwigshafen a. Rhein.

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