Recherchiere Firmen­bekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen

Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb14.11.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.11.2012)

Auf einen Blick

Text

CompuGroup Medical AG,
Koblenz, Maria Trost 21, 56070 Koblenz
. Die Hauptversammlung vom 09.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 09.05.2012 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 26.609.675,00 EUR beschlossen. (bebingtes Kapital 2012/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger bzw. Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Bezugsberechtigt sind die Aktionäre bzw. die Inhaber von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auf Aktien der Gesellschaft. Der Wandlungs- oder Optionspreis entspricht entweder - für den Fall eines Bezugsrechtsausschlusses - mindestens 60 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibungen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechtes - alternativ mindestens 60 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) (i) entweder an den zehn Börsenhandelstage vor dem Beginn des Bezugsrechts (ii) oder während des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der beiden letzen Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Sofern während der Laufzeit der Schuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. ein Wandlungs- oder Optionspflicht gewähren bzw. bestimmen, Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, können die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten - unbeschadet § 9 Abs. 1 AktG - wertwahrend angepasst wereden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag pro Schuldverschreibung bzw. einen niedrigeren Ausgabepreis nicht überschreiten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, Koblenz.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "CompuGroup Medical AG - Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.