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Verschmelzung: Schilderschnapp UG Hrb15.05.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 4570: Guttstein Schilder GmbH,
Siegen, Marienhütte 49, 57080 Siegen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05. Mai 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage mit der Schilderschnapp UG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 22521) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Utsch GmbH, Siegen.

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