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Rechtsform: GmbH Hrb09.10.2012 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderungen, 02.10.2012)
Auf einen Blick
Text
KDH Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 im Wege des Formwechsels in die KDH Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wunstorf umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KDH Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Wunstorf.
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