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Verschmelzung: SevenEntertainment GmbH · Nicht mehr Betriebspacht: SevenEntertainment GmbH · Name: ProSiebenSat.1 Licensing GmbH · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb19.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.09.2012)

Auf einen Blick

Text

SevenEntertainment Holding GmbH, Unterföhring, Ungenannte Str. ??, D-85774 Unterföhring. Die Gesellschafterversammlung vom 16.8.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ProSiebenSat.1 Licensing GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Akquisition und Vertrieb von urheberrechtlichen Nutzungsrechten im audiovisuellen Bereich, im Printmedienbereich, im Markenbereich und im Personen- und Sportbereich (sogenannte Urhebernebenrechte) sowie deren Produktion, insbesondere auch Merchandising und Sponsoring an den oben genannten Rechten; Erbringung jedweder Dienstleistung im Bereich der Medien, insbesondere die Verwaltung und Aufbereitung von Daten und Informationen über die Kunden von Medienunternehmen, die umfassende Betreuung der Kunden von Medienunternehmen sowie jedwede Marketingleistungen; die Durchführung von Werbemaßnahmen sowie Werbemittlung; der Handel mit und die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen aller Art, insbesondere Produkten und Dienstleistungen, die in Ausübung von Urhebernebenrechten hergestellt werden, sowie Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Eigenmarken und Fremdmarken. Des Weiteren jedwede Geschäfte im Bereich des sogenannten Kunst-Merchandising, d.h. der Verwertung von Nebenrechten an jedweden Kunstobjekten im In- und Ausland. Die SevenEntertainment GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 128169) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.8.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Der von der Gesellschaft am 23.1.2006 mit der NEUN LIVE Musikverlag GmbH mit dem Sitz in Ismaning, nunmehr SevenEntertainment GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 128169) als herrschender Gesellschaft geschlossene Betriebspachtvertrag ist infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ProSiebenSat.1 Adjacent Holding GmbH, Unterföhring.

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