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Satzung Hrb20.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.06.2012)

Auf einen Blick

Text

SHS VIVEON AG,
München, Clarita-Bernhard-Straße 27, 81249 München
. Die Hauptversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung der Bezugsberechtigung des Bedingten Kapitals 2011/I, die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2008/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital), 7 (Zusammensetzung), 8 (Vertretung der Gesellschaft), 9 (Geschäftsführung), 10 (Zusammensetzung und Wahl Aufsichtsrat), 14 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2012 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 22.05.2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Das Genehmigte Kapital vom 26.08.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) wurde aufgehoben.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SHS VIVEON AG, München.

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