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Übernahme: EWE ENERGIE AG · Spaltung: EWE ENERGIE AG Hrb15.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.06.2012)

Auf einen Blick

Text

Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-26123 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2012 Teile des Vermögens der EWE ENERGIE AG mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 204481) (insbesondere die Beteiligung an der Gastransport Nord GmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg.

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