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Verschmelzung: Baupart GmbH Hrb03.08.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 5262: Borgmann Baupart GmbH, Ungenannte Str. ??, D-46244 Bottrop. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2015 mit der Baupart GmbH mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4846) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 03.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Borgmann Baupart GmbH, Bottrop.

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