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Satzung Hrb09.05.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.05.2014)

Auf einen Blick

Text

HRB 6684: Siemens AG, Berlin und Ungenannte Str. ??, D-80333 München. Die Hauptversammlung vom 28.01.2014 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals vom 27.01.2009 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 28.01.2014 hat die Aufhebung des Bedingten Kapitals vom 25.01.2011 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs.10 (Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 27.01.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.01.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.01.2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 528.600.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I). Das Bedingte Kapital 2011/I wurde aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.01.2014 um 240.000.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I). Das Bedingte Kapital dient der Bedienung von Wandlungs- und Optionsrechten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siemens AG, Berlin.

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