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Die Hauptversammlung vom 30.04.2015 hat die Änderung des § 4 Abs. 3 - 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals… Hrb24.06.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

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HRB 32000: COMMERZBANK AG, Frankfurt am
Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main
. Die Hauptversammlung vom 30.04.2015 hat die Änderung des § 4 Abs. 3 - 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.04.2015 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29.04.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 569.253.470,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.04.2015 um bis zu 569.253.470,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 06.05.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist aufgehoben. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) ist aufgehoben. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2012 (Bedingtes Kapital 2012/I) ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

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