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Verschmelzung: abas GmbH & Co. KG Hrb27.05.2015 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Auf einen Blick
Text
HRA 705761: abas e-Solutions GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-76135 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KG unter der Firma "abas GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 704049) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: abas e-Solutions GmbH & Co. KG, Karlsruhe.
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