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Verschmelzung: Trauco Baustoffe GmbH & Co. KG, Trauco Beteiligungs-GmbH Hrb20.12.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.12.2011)

Auf einen Blick

Text

Trauernicht GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-26629 Großefehn. Die Gesellschaft ist als übernehmende Rechtsträgerin nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 19.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden und der übertragenden Rechtsträgerinnen, jeweils vom 19.07.2011, mit der Trauco Baustoffe GmbH & Co. KG (Amtsgericht Aurich HRA 2539) und der Trauco Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Aurich HRB 1836), jeweils mit Sitz in Großefehn, verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Die Firma ist geändert in: TRAUCO GmbH & Co. KG.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TRAUCO GmbH & Co. KG, Großefehn.

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