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Satzung Hrb30.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Bio-Gate AG, Ungenannte Str. ??, D-90411 Nürnberg. Die Hauptversammlung vom 30.06.2011 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals (2010/I) vom 30.07.2010, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (2011/I), die Herabsetzung des Bedingten Kapitals (2006/I) vom 24.02.2006, die Schaffung eines Bedingten Kapitals (2011/I) und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2010 (Genehmigtes Kapital 2010/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29.06.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.156.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital (2006/I) vom 24.02.2006 wurde von bisher 237.300,00 EUR um 120.300,00 EUR auf 117.000,00 EUR herabgesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2011 um bis zu 257.500,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft, Mitgliedern der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmern der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens gewährt werden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bio-Gate AG, Nürnberg.

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