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Verschmelzung: Robert Bosch GmbH Hrb03.12.2009 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderungen, 30.11.2009)
Auf einen Blick
Text
AutoCrew GmbH, Ungenannte Str. ??, D-97424 Schweinfurt. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Robert Bosch GmbH mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AutoCrew GmbH, Schweinfurt.
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