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Die Verschmelzung wurde am 20.08.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen Hrb26.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2010)

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FILMVERLAG DER AUTOREN und Futura Film GmbH & Co. Verleih- und Vertriebsgesellschaft KG, Leipzig (Ungenannte Str. ??, D-04107 Leipzig). Die Verschmelzung wurde am 20.08.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FILMVERLAG DER AUTOREN und Futura Film GmbH & Co. Verleih- und Vertriebsgesellschaft KG, Leipzig.

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