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Verschmelzung: Rath GmbH Hrb24.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.09.2009)

Auf einen Blick

Text

INERTA-Keramik GmbH, Fabrik für feuerfeste Produkte, Ungenannte Str. ??, D-04828 Bennewitz. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Rath GmbH mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRB 247) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INERTA-Keramik GmbH, Fabrik für feuerfeste Produkte, Meißen.

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