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Übernahme: Smile - Der Empfangsservice GmbH & Co. KG · Spaltung: Smile - Der Empfangsservice GmbH & Co. KG Hrb02.03.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 24689: ALPHA Empfangsservice GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2018 einen Teil ihres Vermögens -nämlich den Teilbetrieb 1 (Empfangsservice)- der Smile - Der Empfangsservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 24361) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Smile - Der Empfangsservice GmbH & Co. KG, Düsseldorf.

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