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Verschmelzung: Outokumpu Stainless Holding GmbH Hrb13.09.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.09.2013)

Auf einen Blick

Text

Outokumpu Holding Germany GmbH, Ungenannte Str. ??, D-47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2013 mit der Outokumpu Stainless Holding GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 4114) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Outokumpu Holding Germany GmbH, Duisburg.

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