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Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb23.04.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.04.2013)

Auf einen Blick

Text

GeWoSüd Genossenschaftliches Wohnen Berlin-Süd eG, Berlin (
Eythstr. 45, 12105 Berlin
). Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einreichungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den traditionellen Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Hierzu gehören: - gemeinnütziges Preisverhalten ( § 13 Absatz 3), - Unabhängigkeit vom Baugewerbe ( § 19 Absatz 2), - Dividendenbeschränkung ( § 40 Absatz 2), - Vermögensbindung ( § 44 Absatz 3). Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Länder Berlin und Brandenburg. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht mindestens aus zwei, höchstens aus drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Die Satzung ist am 31.01.2013 geändert und neu gefasst, insbesondere auch in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) sowie in § 20 (Vorstand).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GeWoSüd Genossenschaftliches Wohnen Berlin-Süd eG, Berlin.

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