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Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des… Hrb14.01.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.01.2013)

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SLOFT Concept GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-38855 Wernigerode. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 27.12.2012 (Az. 340 IN 1154/11 (341)) aufgehoben worden.

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