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GF (1 Person) · Sitzverlegung: Dr. Keller Beteiligungsgesellschaft mbH · Anschrift · Kapital: 50.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand … Hrb26.09.2012 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 24.09.2012)

Auf einen Blick

Text

DDBG 3. Verwaltungsgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-40627 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2007, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 hat die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 113085) nach Düsseldorf und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 beschlossen, ferner eine Änderung in § 1 Abs. 1 und damit der Firma (bisher "Dr. Keller Beteiligungsgesellschaft mbH"). Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-40627 Düsseldorf. Die nachstehenden Zweigniederlassungen sind aufgehoben: 40213 Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-40213 Düsseldorf; 50670 Köln, Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-50670 Köln. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an und die einheitliche Führung als Obergesellschaft von Unternehmen, die als Makler Versicherungsgeschäfte aller Art im In- und Ausland vermitteln einschließlich der Rückversicherung als Makler betreiben, sowie das Erbringen von administrativen, finanziellen und kaufmännischen Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. ??????, ??????, Düsseldorf, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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