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Verschmelzung: VEBA Electronics GmbH Hrb19.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.06.2012)

Auf einen Blick

Text

E. ON AG, Düsseldorf, E. Ungenannte Str. ??, D-40479 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der VEBA Electronics GmbH mit Sitz in Norderfriedrichskoog (Amtsgericht Flensburg HRB 1973 HU) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: E.ON Gruga Objektgesellschaft mbH & Co. KG, Essen.

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