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Nicht mehr Prokura (1 Person) · Verschm.: Nürnberger Treuhand AG für Gewerbeimmobilien, REALPLAN Anlage- und Investierungs GmbH · Anschrift · Kapital: 25.700 € · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb16.04.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.04.2012)

Auf einen Blick

Text

IMMOSAN Grundstücksgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-90762 Fürth. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 mit Nachtrag vom 24.02.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 135,41 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 12 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-90762 Fürth. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung und Nutzung des der Gesellschaft gehörenden und künftig zu erwerbenden Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Grundbesitz und Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und und der Geschäftsführung von Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Nürnberger Treuhand für Gewerbeimmobilien AG & Co. Holding KG, künftig Nürnberger Treuhand für Gewerbeimmobilien GmbH & Co. Holding KG. Neues Stammkapital: 25.700,00 EUR. Prokura erloschen: ?????, ???????, Nürnberg. Die REALPLAN Anlage- und Investierungs GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 8827) und die Nürnberger Treuhand AG für Gewerbeimmobilien mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 9028) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 mit Nachtrag vom 24.02.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IMMOSAN Grundstücksgesellschaft mbH, Fürth.

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