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Übernahme: VIOLA Kabelgesellschaft (Deutschland) mbH · Spaltung: VIOLA Kabelgesellschaft (Deutschland) mbH Hrb12.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2011)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Telekom BK-Holding GmbH, Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der VIOLA Kabelgesellschaft (Deutschland) mbH vom 11.08.2011 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die VIOLA Kabelgesellschaft (Deutschland) mbH, mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 9453)als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telekom BK-Holding GmbH, Bonn.

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