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Verschmelzung: Siemens AG, Siemens AG · Nicht mehr Gewinnabführung: Siemens Beteiligungen Inland GmbH Hrb20.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.05.2011)

Auf einen Blick

Text

Siemens Industrial Turbomachinery GmbH, Ungenannte Str. ??, D-47053 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 mit der Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und München (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 12300 B, Amtsgericht München HRB 6684) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Damit ist der Gewinnabführungsvertrag mit der Siemens Beteiligungen Inland GmbH mit dem Sitz in München vom 10.02.2005 erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siemens Industrial Turbomachinery GmbH, Duisburg.

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