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Satzung Hrb16.02.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.02.2011)

Auf einen Blick

Text

Siemens AG, Berlin und Ungenannte Str. ??, D-80333 München. Die Hauptversammlung vom 25.01.2011 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals vom 26.01.2006, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und eines neuen Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) und 17 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 26.01.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.01.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 24.01.2016 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage um insgesamt bis zu 90.000.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2011/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.01.2011 um 270.000.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital dient Bedienung von Wandlungs- und Optionsrechten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siemens AG, Berlin.

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