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Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2010 wirksam… Hrb17.03.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.03.2010)

Text

Scheffer Fenster- und Solartechnik GmbH, Ungenannte Str. ??, D-48336 Sassenberg. Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Scheffer Fenster- und Solartechnik GmbH, Sassenberg.

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