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Satzung Hrb09.12.2009 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 26.11.2009)

Auf einen Blick

Text

Phiaro AG, Lippstadt (Ungenannte Str. ??, D-59555 Lippstadt). Nach den dem Registergericht vorliegenden Erkenntnissen unterhält die Gesellschaft unter dem in der Satzung angegebenen Ort keinen Sitz. Auch für die IHK Arnsberg ist die Gesellschaft nicht erreichbar. Damit bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft nicht mehr existiert, jedenfalls dafür, dass ein mit der Satzung übereinstimmender Sitz i.S. d. § 23 Abs. 3 Ziff. 1 AktG nicht mehr unterhalten wird. Die Gesellschaft wird daher gem. § 399 FamFG aufgefordert, binnen 4 Wochen eine dem tatsächlichen Sitz entsprechende Änderung der Satzung anzumelden oder das Unterlassen der Anmeldung durch Widerspruch zu rechtfertigen. Es wird auf Folgendes gem. § 399 Abs. 1 S. 2 AktG hingewiesen: Wird innerhalb der vorbezeichneten Frist kein Widerspruch erhoben oder dieser zurückgewiesen, hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Hierdurch wird die Gesellschaft gem. §§ 262 Abs. 1 Ziff. 5 oder 289 Abs. 2 Ziff. 2 AktG aufgelöst, § 399 Abs. 2 AktG. Der Beschluss, durch den die vorbezeichnete Feststellung getroffen oder ein Widerspruch zurückgewiesen wird, ist gem. § 399 Abs. 3 AktG mit der Beschwerde anfechtbar.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Phiaro AG, Lippstadt.

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