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Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand · Zweig­nie­der­las­sung Hrb17.04.2009 Registerbekanntmachungen (Berichtigungen, 07.04.2009)

Auf einen Blick

Text

IntReal International Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-20355 Hamburg. Eintragung Nr. 1 Spalte 2 c) vom 19.01.2009 von Amts wegen berichtigt. Der Gegenstand lautet vollständig: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Investmentgesetz zugelassenen Vermögensgegenständen in Form von Immobilien-Sondervermögen gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Gegenstand der Tätigkeit der Gesellschaft ist die Verwaltung von lmmobilien-Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG sowie die Verwaltung von Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. 2, 4, 5, 6 und 7 InvG sowie nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4 und 5 InvG und § 95 Abs 5a InvG und Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in der Form von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt. (2) Die Gesellschaft dhurf außerdem Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, die nach den Vorschriften des lnvestmentgesetzes ausgegeben worden sind. (3) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn deren Geschäftszweck geseltzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, die die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (4) Daneben dürfen Geschäfte betrieben werden, die zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind sowie sonstige mit den in Abs. 1 und 2 genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. (5) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg.

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