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Das durch das Amtsgericht Aachen am 30.07.2008 eingeleitete Verfahren zur Auflösung der Gesellschaft wegen eines… Hrb19.12.2008 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 16.12.2008)

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HTC GmbH, Heinsberg (Ungenannte Str. ??, D-40215 Düsseldorf). Das durch das Amtsgericht Aachen am 30.07.2008 eingeleitete Verfahren zur Auflösung der Gesellschaft wegen eines erheblichen Satzungsmangels gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG wegen Sitzaufgabe wird eingestellt. Gründe: Nach der Streichung des § 4a GmbHG a.F. durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zum 01.11.2008 wird durch eine rein tatsächliche Sitzaufgabe kein Satzungsmangel mehr verursacht. Der Sitz der Gesellschaft hängt vielmehr nur noch von der entsprechenden Bestimmung in der Satzung ab. Die Neuregelung des GmbHG enthält für diese Streichung keine Übergangsvorschrift. Deshalb kann nach dem 01.11.2008 keine Auflösung nach § 144a Abs. 1 und 4 FGG mehr erfolgen. Das eingeleitete Auflösungsverfahren war deshalb einzustellen.

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