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Satzung Hrb03.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.05.2008)

Auf einen Blick

Text

adidas AG, Herzogenaurach (Ungenannte Str. ??, D-91074 Herzogenaurach). Die Hauptversammlung vom 08.05.2008 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (2008) und die Änderung der §§ 4 Abs. 3 (nun Genehmigtes Kapital 2008) und 18 (Vergütung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 11.05.2006 (Genehmigtes Kapital 2005/II) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Satzung vom 08.05.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15.05.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2008).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: adidas AG, Herzogenaurach.

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