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Verschmelzung: Deutscher Supermarkt GmbH Hrb07.08.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.08.2007)

Auf einen Blick

Text

REWE Deutscher Supermarkt KGaA, Wiesbaden (Ungenannte Str. ??, D-55252 Mainz-Kastel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2007 mit der Deutscher Supermarkt GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 32413) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA, Köln.

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