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Geschäftsführer (1 Person) · Nicht mehr Geschäftsführer (2 Personen) · Formwechsel: DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH & Co. KG · Rechts­form: AG Hrb31.01.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.01.2007)

Auf einen Blick

Text

DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH, Hamburg (Ungenannte Str. ??, D-20457 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: ???????, ????? ??????, Kaufmann, Hamburg, *??.??.????; ?????????, ???????, München, *??.??.????. Bestellt Geschäftsführer: ??????, ????, Kopenhagen, Dänemark, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006 im Wege des Formwechsels in die DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 105295) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 105295) am 30.01.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DPM Dammtorpalais Moorweidenstraße GmbH, Hamburg.

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